Evangelische Bildungsstätte

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Ev. Bildungsstätte für Diakonie und Gemeinde
Bethelweg 8
33617 Bielefeld 
Telefon: 0521 144-4131
E-mail: bildung@ev-bildungsstaette.de | per [»Kontaktformular]

Rechtsträger: Stiftung Nazareth, im Verbund der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel

Die Stiftung Bethel ist beim Amtsgericht Bielefeld unter HRA Nr. 10337 eingetragen.

Die Umsatzsteuer-ID-Nummer der Stiftungen Bethel, Sarepta und Nazareth lautet: DE126950211.

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind ein Verbund kirchlicher Stiftungen privaten Rechts, bestehend aus den Stiftungen Stiftung Bethel, Stiftung Sarepta, Stiftung Nazareth, Hoffnungstaler Stiftung Lobetal und Stiftung Eben-Ezer. Sie werden im Stiftungsverzeichnis der Evangelischen Kirche von Westfalen geführt und durch einen personengleichen Vorstand vertreten.

Evangelischen Kirche von Westfalen geführt und durch einen personengleichen Vorstand vertreten.

Vertretungsberechtigte Personen (Vorstand):

Pastor Ulrich Pohl (Vorstandsvorsitzender), Dr. Rainer Norden (stellvertretender Vorstandsvorsitzender), Pastor Dr. Bartolt Haase, Pastorin Dr. Johanna Will-Armstrong, Udo Zippel.

Zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde:

Landeskirchenamt Ev. Kirche von Westfalen

Vertretungsberechtigt und inhaltlich verantwortlich für die Stiftung Nazareth (V.i.S.d.P.) sind die Direktionsmitglieder: Diakon Carsten Böhrnsen (Vorsitzender), Diakon Wolfgang Roos-Pfeiffer, Linda Bulthaup.

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Redaktion, Gestaltung + Design: Svenja Stuckmann
Inhalt + Konzept: Diakonin Dr. Kathrin Sundermeier, Diakon Thomas Roth
Bildnachweis: Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, Presse + Kommunikation; Stiftungen Sarepta | Nazareth,  Hoffnungstaler Stiftung Lobetal
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in den Stiftungen Sarepta und Nazareth

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Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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